Homeoffice – Nicht nur zu Zeiten der Coronakrise ein wichtiges Datenschutzthema
Homeoffice – Bei Geschäften mit deutschen Firmen ein extremes Risiko für Ihre Geschäftsabschlüsse
Homeoffice – Datenpannen sind existenzgefährdend
In Zeiten der Coronakrise können, müssen oder sollten Mitarbeiter von zu Hause für Ihren Arbeitgeber arbeiten. Ist dann nun der Mitarbeiter für Datenschutz und Compliance zuständig? Natürlich nicht.
Hier ist das Unternehmen zuständig, auch wenn die Mitarbeiter nicht im gewohnten Betriebsumfeld, sondern zu Hause arbeiten. Dies war im Übrigen schon immer bei Mitarbeitern im Außendienst der Fall.
Werden personenbezogene Daten im Homeoffice verarbeitet oder hat der Mitarbeiter aus dem Homeoffice Zugriff auf das Firmennetzwerk, hat das Unternehmen zahlreiche Vorkehrungen zu treffen und Vorschriften zu beachten. Neben IT-Sicherheitsthemen ist auch die Datenschutzgrundverordnung und damit der Datenschutz ein wichtiges Thema für Unternehmen. Beide Themen bringen hohe Risiken – finanzielle Risiken und potentielle Rufschädigung – für Unternehmen mit sich.
Ihre Mitarbeiter sind sich dieser Risiken meist nicht bewusst. Die Risiken sind für Ihre Mitarbeiter auch nicht direkt erkennbar. Ihre Mitarbeiter wollen und werden einfach Ihrer Arbeit nachkommen. Von Unternehmensseite bedarf es deshalb einiger Maßnahmen, wie die Sensibilisierung der Mitarbeiter zum Thema Datenschutz und die Verabschiedung von Regelwerken für die Mitarbeiter. Unternehmen müssen hier dringend handeln und dies idealerweise bevor Mitarbeiter ins Homeoffice geschickt werden.
Im ersten Schritt muss vom Unternehmen festgelegt werden, welche Verarbeitungen im Homeoffice stattfinden dürfen. Dann müssen, orientiert am Risiko für den Datenschutz und Informationssicherheit, entsprechende Maßnahmen getroffen werden.
Wir haben für Sie die wichtigsten Maßnahmen recherchiert und zusammengestellt. Wenn Sie regelmäßig Information über Datenschutzmaßnahmen erhalten wollen, zögern Sie nicht, sich für unseren Newsletter anzumelden. So haben Sie die Möglichkeit, mehr über bulgarisches und deutsches Datenschutzrecht zu lesen und sich über die Rechtsprechung und die Hinweise der Aufsichtsbehörden in Bulgarien und Deutschland regelmäßig und umfangreich zu informieren.
Unsere Informationen ersetzen aber nicht die Beratung durch einen Datenschutzberater oder Datenschutzbeauftragten. Auch Datenschutz-Schulungen und Webinare für Ihre Mitarbeiter sollten von Profis durchgeführt werden. Durch Auskunft von Datenschutzbeauftragten der PRIVACY ONE™, wurde uns bestätigt, dass regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter zum Datenschutz das Datenschutzbewusstsein der Mitarbeiter erheblich erhöhen.
Wir empfehlen die Arbeit von PRIVACY ONE™ – Beratungsunternehmen, tätig im Bereich Datenschutz europaweit, einschließlich in Bulgarien und Deutschland. Für Beratung und weitere Unterstützung bei datenschutzrechtlichen Fragen zögern Sie nicht, Kontakt mit den Beratern von PRIVACY ONE™ aufzunehmen.